Hier finden Sie die aktuellen Ausschreibungen der Kunstsektion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Kunstsektion, hat in London, New York, Paris und Rom Atelierwohnungen für Fotokünstlerinnen und –künstler angemietet und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für das Studienjahr 2014/2015. Mit der Vergabe der Ateliers, die auf Vorschlag einer unabhängigen Jury den einzelnen Kunstschaffenden für jeweils drei Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein Stipendium verbunden. Reisekosten werden vom BMUKK in Form von pauschalierten Beträgen bedeckt.
Folgende Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben:
London: Wohnung in 58, Wrexham Road
Stipendienhöhe: monatlich € 1.500.- (Vergabe ab
Oktober 2014)
einmalige Reisekostenpauschale: € 400.-
New York: Wohnung in 270, West 17th Street
Stipendienhöhe: monatlich €.1.500.-
(Vergabe ab Jänner 2015)
einmalige Reisekostenpauschale: € 900.-
Paris: Atelierwohnungen in der Cité Internationale des Arts im Zentrum der Stadt, (www.citedesartsparis.net).
Stipendienhöhe: monatlich € 1.600.- (Vergabe ab
Juli 2014)
einmalige Reisekostenpauschale: 400,00 EURO
Rom: eine große Wohnung in der Nähe der Piazza Navona, die gemeinsam mit StipendiatInnen der
Bereiche Literatur und bildende Kunst benützt wird. Die Küche ist mit den beiden anderen StipendiatInnen gemeinsam zu
benützen.
Stipendienhöhe monatlich € 1.300,- (Vergabe: ab Juli 2014)
einmalige
Reisekostenpauschale: 250,00 EURO
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden freiberuflichen FotokünstlerInnen, bzw. solche, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen (bitte beachten Sie eventuelle Formalitäten zur Erlangung der notwendigen Visa). Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Personen, die für diese Zeit ein Atelier des Bundes oder ein Staats- bzw. ein STARTstipendium zugesprochen bekommen haben, können nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden.
Die schriftliche Bewerbung enthält
Es ist für jede Destination jeweils eine gesonderte komplette Bewerbung einzureichen (es werden eventuell unterschiedliche Jurys tätig).
Eingesandte Unterlagen werden nach der Jurysitzung retourniert. Für Verlust oder Beschädigung kann das BMUKK keine Haftung übernehmen. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird. Kann der vorgegebene Termin aus welchem Grund auch immer nicht wahrgenommen werden, wird ein Ersatzkandidat/Ersatzkandidatin berücksichtigt.
Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerber schriftlich informiert. Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. August 2013 (es gilt der Poststempel) an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/1, Concordiaplatz 2, 1014 Wien zu senden oder dort abzugeben. Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. V/1 des BMUKK, T: 01-53120-6831.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt für das Kalenderjahr 2014 bis zu zehn Staatsstipendien an bildende Künstlerinnen und Künstler. Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, vom Juryergebnis werden die Teilnehmer schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflich bildende Künstlerinnen und Künstler. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt ein Jahr und ist mit monatlich € 1.100 dotiert.
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Juli 2013 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Abteilung V/1 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu senden. Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Einreichung ist außen mit dem Vermerk "Staatsstipendium für bildende Kunst 2014" zu versehen.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die bereits ein Staatsstipendium egal welcher Sparte erhalten haben. Künstlerinnen und Künstler, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden.
Eine Haftung für den Verlust von Unterlagen kann das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht übernehmen. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Stipendienzuerkennung im Postweg zurückerstattet.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnnen bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit der Abteilung V/1 vorzulegen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt für das Kalenderjahr 2014 drei Staatsstipendien für Video- und Medienkunst. Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, vom Juryergebnis werden die Teilnehmer schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt ein Jahr und ist mit monatlich € 1.100.- dotiert.
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2013 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Abteilung V/1 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu senden. Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Einreichung ist außen mit den Vermerk "Staatsstipendium für Video- und Medienkunst 2014" zu versehen.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die bereits ein Staatsstipendium egal welcher Sparte erhalten haben. Künstlerinnen und Künstler, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden.
Eine Haftung für den Verlust von Unterlagen kann das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht übernehmen. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Stipendienzuerkennung im Postweg zurückerstattet.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnnen bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit der Abteilung V/1 vorzulegen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt für das Kalenderjahr 2014 fünf Staatsstipendien für künstlerische Fotografie. Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, vom Juryergebnis werden die Teilnehmer schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt ein Jahr und ist mit monatlich € 1.100.- dotiert.
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2013 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Abteilung V/1 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu senden. Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Einreichung ist außen mit den Vermerk "Staatsstipendium für künstlerische Fotografie 2014" zu versehen.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die bereits ein Staatsstipendium egal welcher Sparte erhalten haben. Künstlerinnen und Künstler, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden.
Eine Haftung für den Verlust von Unterlagen kann das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht übernehmen. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Stipendienzuerkennung im Postweg zurückerstattet.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnnen bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit der Abteilung V/1 vorzulegen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur – Kunstsektion schreibt im Rahmen der Bundeskunstförderung ein Atelier des Bundes aus. Auf dem im Prater gelegenen Gelände der ehemaligen Weltausstellung 1873 mit einer Größe von 25.000 m2 sind in zwei Gebäuden (Nord- und Südgebäude) mit einer Gesamtnutzfläche von 3.500 m2 23 Ateliers untergebracht.
Folgendes Bildhaueratelier im Südgebäude wird mit dieser Ausschreibung voraussichtlich ab 1. August
2013 vergeben:
Mieteinheit 19, Erdgeschoß, 92,08 m2, Höhe: 3,68 m
Nutzungsdauer: befristet auf 7 Jahre
Die Atelierbenutzung wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unterstützt, sodass für
die Künstlerinnen und Künstler Mietpreise an der unteren Grenze der marktüblichen Durchschnittsmieten angeboten werden
können.
Für die Neuvermietung aller Praterateliers wurde ein einheitlicher Quadratmeterpreis in der
Höhe von € 4,50 netto, € 5,40 brutto je m2 festlegt. Die durchschnittlichen Betriebskosten liegen derzeit bei € 1,30
netto, € 1,60 brutto.
Die Mietkosten beziehen sich auf die Grundfläche und auch auf die allfällig
vorhandenen Zwischengeschosse; allf. Keller sind nicht miteinbezogen. Der Mietvertrag wird durch die
Bundesimmobiliengesellschaft abgeschlossen. Miete, Betriebskosten und die üblichen Heiz- und Stromkosten sind vom
Atelierbenutzer zu bezahlen.
| Atelier | für m2 | Miete | Betriebskosten | Gesamtkosten brutto |
| Mieteinheit 19 | 92,08 m2 | 497,23 | 147,33 | € 645,00 |
Das Atelier wird einer/einem Künstlerin/Künstler zuerkannt, die/der im Bereich eines erweiterten Bildhauer- und Objektkunstbegriffes tätig ist. Die Praterateliers sollen vorrangig an international aufstrebende österreichische Künstlerinnen und Künstler, die bereits ein gewisses Lebenswerk vorweisen können und eine international Präsenz anstreben, vermietet werden. Bei der Auswahl wird insbesondere auch auf den Anteil der Künstlerinnen in den Praterateliers Bedacht genommen werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebende Künstlerinnen und Künstler. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, denen bereits ein Bundesatelier in der Wattgasse oder Westbahnstraße zugesprochen wurde.
Die Bildhauerateliers werden auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, in der namhafte Persönlichkeiten aus
dem Kunst- und Kulturbereich vertreten sein werden, vergeben.
Vom Juryergebnis werden die Teilnehmer
schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.
Die eingereichten Unterlagen werden nach der Jurysitzung im Postweg retourniert.
Für
Verlust oder Beschädigung kann keine Haftung übernommen werden.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2013 (es gilt das Datum des Poststempels) zur richten an:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/1
Concordiaplatz 2,
1014 Wien
Jede Einreichung ist außen deutlich mit dem Vermerk Prateratelier des Bundes zu versehen.
Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt, elektronische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat in mehreren Ländern Atelierwohnungen für bildende KünstlerInnen angemietet und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für das Studienjahr 2014/2015. Mit der Vergabe der Ateliers, die auf Vorschlag einer Jury einzelnen KünstlerInnen für 3 bis 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom BMUKK übernommen. Folgende Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben:
PARIS: zwei Atelierwohnungen in der Cité Internationale des Arts im Zentrum der Stadt, wovon
eine speziell für ObjektkünstlerInnen vergeben wird (www.citedesartsparis.net). Dauer: 4 Monate.
Stipendienhöhe € 1.600/p.m. Reisekostenpauschale: € 400
(Vergabe ab 01. 09. 2014 bis 31. 08. 2015)
ROM: eine große Wohnung in der Nähe der Piazza Navona, die gemeinsam mit StipendiatInnen der
Bereiche Literatur und Foto benützt wird. Der Atelierwohnbereich umfasst einen Arbeitsraum und einen Wohnraum. Die
Küche ist mit den beiden anderen StipendiatInnen gemeinsam zu benützen. Dauer: 3 Monate. Stipendienhöhe € 1.300/p.m.
Reisekostenpauschale: € 250
(Vergabe: ab 01. 10. 2014 bis 30. 09. 2015)
KRUMAU: im Rahmen des internationalen Atelierprogramms des Egon Schiele Art Centrum in
Krumau/Tschechien steht eine Atelierwohnung zur Verfügung, die sich im Zentrum der Altstadt im Areal einer ehemaligen
Brauerei befindet (www.schieleartcentrum.cz). Dauer: 3 Monate. Stipendienhöhe: € 1.300/p.m.
Reisekostenpauschale: € 100
(Vergabe: ab 01. 09. 2014 bis 31. 08. 2015)
CHENGDU: zwei Wohnungen/Studios an der Southwest JiaoTong University / Chengdu, China
(english.swjtu.edu.cn), englischsprachige Betreuung. Dauer: 3 Monate. Stipendienhöhe €
1.500/p.m. Reisekostenpauschale: € 1.000
(Vergabe: 01. 09. – 30. 11. 2014).
SHANGHAI: eine Wohnung für zwei KünstlerInnen an der Shanghai Theatre Academy,
englischsprachige Betreuung. Dauer: 3 Monate. Stipendienhöhe € 1.500/p.m. Reisekostenpauschale: € 1.000
(Vergabe: 01. 09. – 30. 11. 2014).
PEKING: eine Atelierwohnung im Rahmen des von der Red Gate Gallery Beijing betriebenen
Atelierprogramms. Das Atelierprogramm verfügt über gut ausgestattete Ateliers und eine englischsprachige Betreuung.
Dauer: 3 Monate. Stipendienhöhe: € 1.500/p.m. Reisekostenpauschale: € 750
(Vergabe: ab 01. 09. 2014 bis 31. 08. 2015)
www.redgategallery.com
NEW YORK ein Studio im Rahmen des ”International Studio and Curatorial Program” (I.S.C.P.)
mit einer Wohnung im Greenwich Village. (www.iscp-nyc.org) KünstlerInnen aus
verschiedenen Ländern nehmen an diesem Programm teil; Präsentationen der Arbeiten, Kontakte mit KritikerInnen,
GaleristInnen, AusstellungskuratorInnen werden angeboten. Dauer: 6 Monate. Stipendienhöhe: € 1.500/p.m.
Reisekostenpauschale: € 900
(Vergabe: ab 01. 08. 2014 bis 31. 07. 2015).
CHICAGO: eine loftartige Atelierwohnung; Erreichbarkeit des Stadtzentrums in ca. 20 Minuten.
Dauer: 6 Monate. Stipendienhöhe: € 1.500/p.m. Reisekostenpauschale: € 900
(Vergabe: ab 01. 09. 2014 bis
31. 08. 2015).
MEXICO CITY: eine Atelierwohnung am Gelände der Österreichischen Botschaft in Mexiko City.
Das Zentrum der Stadt liegt ca. 45 Minuten entfernt. Dauer: 4 Monate. Stipendienhöhe: € 1.500/p.m.
Reisekostenpauschale: € 900
(Vergabe: 01. 09. – 31. 12. 2014 und 01. 03. – 30. 06.
2015).
TOKIO: Das traditionell japanische Haus mit 2 Wohnateliers liegt im Stadtteil Arakawa-ku im
Norden von Tokio. Die Aufteilung der 4 Zimmer und einer Wohnküche ist für das Wohnen und Arbeiten von 2 Personen
geeignet.
Dauer: 3 bis 6 Monate, Stipendienhöhe: € 1.850/p.m. Reisekostenpauschale: € 1.000
(Vergabe ab 01. 08. 2014 bis 31. 07. 2015)
ISTANBUL: ein Wohnatelier (90m2) im Stadtteil Beyoglu/Cihangir, Istanbul. Dauer: 3 bis 4
Monate, Stipendienhöhe: 1.300/p.m. Reisekostenpauschale: € 250
(Vergabe ab 01. 09. 2014 bis 30. 08. 2015)
YOGYAKARTA: ein großräumiges Atelier, ein Wohnraum, eigenes Bad, gemeinsame Küche, ein
Ausstellungs- und Veranstaltungsraum, in der
Nähe der Yogyakarta Art University, englischsprachige
Betreuung, Kontakte zum Kultur- und Kunstnetzwerk, Museen, Galerien und der Universität. Dauer: 3 Monate,
Stipendienhöhe: € 1.500/p.m. Reisekostenpauschale: € 1.200
Vergabe: 01. 09. bis 30. 11. 2014, 01. 04. bis 31. 06. 2015
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden freiberuflichen bildenden KünstlerInnen bzw. solche KünstlerInnen, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen (bitte beachten Sie eventuelle Formalitäten zur Erlangung der notwendigen Visa). Wir weisen darauf hin, dass pro KünstlerIn Bewerbungen für max. drei Orte möglich sind. Bewerbungen, die diese Anzahl überschreiten, werden nicht angenommen.
Vollständige Bewerbungsunterlagen enthalten:
Es ist für jeden Ort jeweils eine gesonderte komplette Bewerbung einzureichen, da allenfalls
unterschiedliche Jurys tätig werden.
Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil. Es muss
die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes
auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Die Betriebskosten der Wohnung sind von den StipendiatInnen zu tragen.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BMUKK vorgegeben werden, wobei auf
Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird.
KünstlerInnen, die in dieser Zeit ein
Staatsatelier oder ein Start- bzw. Staatsstipendium erhalten, können nicht zeitgleich für ein
Auslandsatelier berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. Juli 2013 (es gilt der Poststempel) mit dem Kennwort "ATELIER + Ortsname" an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abt. V/1
Concordiaplatz 2
1014 Wien
per Post zu richten oder abzugeben. Einreichungen per e-mail sind nicht zulässig. Vom Ergebnis des Juryvorschlages werden alle Bewerber schriftlich informiert bzw. werden ihnen die Bewerbungsunterlagen postalisch retourniert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung erfolgt.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abt. V/1 des BMUKK – Tel.: 01-53120-6814.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Kunstsektion, hat in Yogyakarta, Indonesien, eine Atelierwohnung für Künstlerinnen und Künstler im Bereich Video- und Medienkunst zur Verfügung und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für zwei Tranchen im Jahr 2014. Mit der Vergabe des Ateliers, das auf Vorschlag einer unabhängigen Jury den einzelnen Kunstschaffenden zur Verfügung gestellt wird, ist ein Stipendium mit einer Reisekostenpauschale verbunden.
YOGYAKARTA - INDONESIEN: ein großräumiges Atelier, ein Wohnraum, eigenes Bad, gemeinsame Küche, ein
Ausstellungs- und Veranstaltungsraum, in der Nähe der Yogyakarta Art University. Eine englischsprachige Betreuung und
lokale Unterstützung sind vorhanden, ebenso werden Kontakte zum Kultur- und Kunstnetzwerk in Yogyakarta, Galerien,
Museen und der Universität, geboten.
Vergabezeitraum: jeweils drei Monate im Frühjahr und Herbst 2014.
Das Stipendium beträgt Euro 1500.-/p.m, Reisekostenpauschale EUR 1.200.-
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden freiberuflichen bildenden KünstlerInnen, bzw. solche KünstlerInnen, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen (bitte beachten Sie eventuelle Formalitäten zur Erlangung der notwendigen Visa). Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Personen, die für diese Zeit ein Atelier des Bundes oder ein Staats- bzw. ein STARTstipendium zugesprochen bekommen haben, können nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden.
Die schriftliche Bewerbung enthält
Eingesandte Unterlagen werden nach der Jurysitzung retourniert. Für Verlust oder Beschädigung kann das BMUKK keine Haftung übernehmen.
Die Antrittstermine werden in direkter Absprache mit Yogyakarta vereinbart. Kann der vorgegebene Termin aus welchem Grund auch immer nicht wahrgenommen werden, wird ein Ersatzkandidat/Ersatzkandidatin berücksichtigt.
Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerber schriftlich informiert. Die Einreichungen sind ab
sofort bis spätestens 31. MAI 2013 (es gilt der Poststempel) an das
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/1
Concordiaplatz 2
1014 Wien
zu senden.
Rückfragen per Mail an
herbert.hofreither@bmukk.gv.at
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur stellt in Kooperation mit KulturKontakt Austria 50 Residence-Stipendien für das Jahr 2014 in Wien zur Verfügung.
Die Ausschreibung richtet sich an KünstlerInnen, SchriftstellerInnen, KomponistInnen, KuratorInnen und KulturvermittlerInnen, die nicht in Österreich wohnhaft sind.
Die Residence-Stipendien werden in folgenden Bereichen vergeben:
Darüber hinaus können sich KulturvermittlerInnen und KuratorInnen bewerben.
Der Aufenthalt dient dem Kennenlernen der österreichischen Kunst- und Kulturszene und der Kontaktaufnahme zu österreichischen Kunstschaffenden. Ziel ist die Realisierung eines eigenen Projekts. Die Länge der vergebenen Stipendien ist je nach Sparte gestaffelt:
Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache (Basics)
Bereich Bildende Kunst / Fotografie/ Design/ Video- und Medienkunst/ Literatur und literarische
Übersetzung / Komposition
Folgende Unterlagen sind fristgerecht einzureichen:
Die Bewerbungsunterlagen sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Bitte keine Originale mitschicken.
Zeitgenössischer Tanz und Choreographie
Das Stipendium wird in Kooperation mit dem Tanzquartier Wien angeboten und richtet sich an PerformerInnen und ChoregraphInnen, die bereits eigene Choreographien präsentiert haben.
Die Bewerbungsunterlagen sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Bitte keine Originale mitschicken.
Von den BewerberInnen ist Erfahrung bzw. Tätigkeit in diesem Bereich nachzuweisen.
Folgende Unterlagen sind fristgerecht nachzuweisen:
Die Bewerbungsunterlagen sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Bitte keine Originale mitschicken.
Finanzielle Unterstützung bei der Produktion von Katalogen sowie für Übersetzungsaufträge, Buchveröffentlichungen und Aufführungen kann nicht geleistet werden.
Die ausländischen Kunstschaffenden werden während ihres Wienaufenthalts mit der Kunst- und
Kulturszene bekannt gemacht. Angeboten werden Galerie-, Atelier- und Museumsbesuche, Kontaktherstellung zur Literatur-
und Verlagsszene sowie Zugang zum Musikleben in Wien. Die StipendiatInnen erhalten nach Maßgabe der Möglichkeiten
Freikarten für Kunst- und Buchmessen, zu Aufführungen im Tanzquartier, zum internationalen Tanzfestival ImPuls Tanz und
zu anderen Veranstaltungen.
Für alle StipendiatInnen besteht die Möglichkeit, aktiv am
Artists-in-Residence-go-to-School-Programm von KKA teilzunehmen (das sind Lesungen und Workshops an Schulen in
Österreich).
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Mai 2013 (es gilt der Poststempel)
an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/6
Concordiaplatz 2
A-1014 Wien
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
charlotte.sucher@bmukk.gv.at. Telefonische
Rückfragen unter 0043 (0)1 53120-6860.
Einsendefrist: 31. Mai 2013. Es gilt das Datum des Poststempels.
Das für die Einreichung notwendige Bewerbungsformular (pdf, 211 KB) finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst
und Kultur www.bmukk.gv.at.
Die StipendiatInnen werden von spartenspezifischen Fachjurys ausgewählt. Der Jury werden nur
vollständige Bewerbungen vorgelegt. Die BewerberInnen werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung
in Kenntnis gesetzt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht retourniert.
Die Stipendien werden im Rahmen des Artist-in-Residence-Programms vom Österreichischen Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gefördert und von KulturKontakt Austria beratend und organisatorisch begleitet.
Ab sofort können Anträge zur Förderung Neuer Filmformaten eingereicht werden.
Ende der Einreichfrist 24. Mai 2013
Vergeben werden Förderungen für die Projektentwicklung à EUR 6.000 sowie Beiträge zur weiteren Realisierung.
Gefördert werden audiovisuelle Werke aus den folgenden Bereichen:
Nicht gefördert werden insbesondere reine Plattformen zu Vertrieb oder Bewerbung sowie Dialogforen.
Das NFF-Pilotprojekt richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben. Es gelten auch sonst die allgemeinen Richtlinien der Filmabteilung. Das Pilotprojekt wird in Zusammenarbeit mit Martina Theininger, Veranstalterin des Festivals frameout_digital summer screenings, durchgeführt.
Pro AntragstellerIn kann nur ein (1) Projekt eingereicht werden.
Einreichunterlagen:
Diese Unterlagen sind mit dem Kennwort „Neue Filmformate“ versehen, postalisch einzureichen:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/3 - FILM
Concordiaplatz 2
1014 Wien
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Kunstsektion, hat im Banff Centre, Alberta/Kanada, einen Stipendienplatz geschaffen und vergibt diesen im Rahmen einer Ausschreibung.
Auf Vorschlag einer unabhängigen Jury wird ein Künstler/eine Künstlerin mit einem konkreten Projekt ausgewählt. Mit der Zusage ist ein Stipendium in der Höhe von EUR 2.000,- und die Erstattung der Reisekosten verbunden, die Kosten für den Aufenthalt (Atelier, Wohnen, Essen) sind ebenfalls abgedeckt. Im BMUKK erstellt eine Jury die Vorauswahl, die definitive Entscheidung liegt beim Banff Centre, das sich sodann direkt mit dem betreffenden Künstler/der betreffenden Künstlerin in Verbindung setzt. Je nach Projekt wird dann mit dem Banff Centre der günstigste Antrittstermin und die günstigste Aufenthaltsdauer vereinbart, je nach Projektart durchschnittlich fünf bis sieben Wochen.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden Video- und MedienkünstlerInnen, bzw. solche KünstlerInnen, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten und Personen, die für 2013 ein Atelier des Bundes oder ein Staatsstipendium zugesprochen bekommen haben.
Es ist zu beachten, dass die Unterlagen so übersichtlich gestaltet sind, dass sich die Jury ein genaues Bild über das Projekt und über die bisherige künstlerische Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers machen kann. Gute Englischkenntnisse sind unabdingbar und sollen zu einem künstlerischen Dialog in internationalem Kontext befähigen.
Eingesandte Unterlagen werden nach der Jurysitzung retourniert. Für Verlust oder Beschädigung kann das BMUKK keine Haftung übernehmen. Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Mai 2013 (es gilt der Poststempel) an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/1, Concordiaplatz 2, 1014 Wien zu senden. Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. V/1 des BMUKK, T: 01-53120-6846.
In Österreich arbeitet eine lebendige Szene junger und innovativer Modedesigner und
Modedesignerinnen, die vom BMUKK und der Stadt Wien mit dem Modell der ausgelagerten Modeförderung durch Unit F- büro
für mode unterstützt wurde. Nach 12 Jahren werden nun ab 2014 neue Partner für diese Zusammenarbeit gesucht. Das
BMUKK und die Kulturabteilung der Stadt Wien laden ein, dafür bis 19. Mai 2013 (Datum des Poststempels) Konzepte
einzureichen. Eine Fachjury aus nationalen und internationalen Expertinnen und Experten wird die eingelangten Konzepte
sichten, das ausgewählte Fördermodell und die neuen Partner werden vor dem Sommer 2013 präsentiert.
Die
Modeförderung aus Mitteln der Kunstförderung der Stadt Wien und des BMUKK ist von der klassischen Wirtschaftsförderung
abzugrenzen und zielt auf experimentelles, innovatives Modedesign mit internationalem Potential, Zur Verfügung steht
für 3 Jahre ein jährliches Budget von € 300.000, von dem mindestens € 100.000 an direkten Förderungen vergeben werden;
über eine mögliche Verlängerung der Partnerschaft wird bis Ende 2015 entschieden. Die Bewerbung sollte ein
überzeugendes Fundraising- und Sponsoringkonzept enthalten.
Die Aufgaben beinhalten: Ausschreibung, Aufbereitung der Unterlagen, Auswahl von Juries für die Vergabe der Förderungen, Abwicklung und Abrechnung der vergebenen Förderungen analog zu den Anforderungen der öffentlichen Hand (Stadt Wien, BMUKK), sowie die laufende Beratung der Fördernehmerinnen und Fördernehmer bei ihr Vorhaben. Gefördert werden können Modedesignerinnen und –designer sowie Labels, die in Österreich arbeiten, bereits mindestens zwei Kollektionen präsentiert haben und deren Produkte im Handel erhältlich sind. Einmal jährlich ist die Vergabe der Modepreise des Bundes und der Stadt Wien zu gestalten. Die Veranstaltung ist aus dem Budget zu bedecken, die Preise selbst werden gesondert finanziert.
Der Aufgabenbereich umfasst darüber hinaus die Professionalisierung und Internationalisierung der österreichischen und Wiener Modeszene, ihre Vernetzung untereinander, die Abstimmung und Verknüpfung mit anderen nationalen und EU-weiten Förderprogrammen sowie die Entwicklung von Strategien zur verstärkten Einbindung der Labels, Designerinnen und Designer in die Wertschöpfungskette,
Schriftliche Konzepte können bis 19. Mai 2013 in der Kunstsektion, Abt. V/1 des
BMUKK und der Kulturabteilung der Stadt Wien eingereicht werden: BMUKK, Kunstsektion, Concordiaplatz 2, 1014 Wien
und/oder Kulturabteilung der Stadt Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1082 Wien.
Erforderliche
Unterlagen: Ausführliches Konzept mit inhaltlicher, budgetärer und personeller 3-Jahres-Planung; Sponsoring- und
Fundraising-Konzept; CVs und Referenzprojekte der Einreicherinnen und Einreicher; die geplante rechtliche und
organisatorische Struktur; Vorschläge zur langfristigen Weiterentwicklung des präsentierten Fördermodells. Die Konzepte
müssen in deutscher und englischer Sprache vorgelegt werden.
In einer Informationsveranstaltung am 11. Februar 2013, 18 bis 20 Uhr (Saal „Oscar“, 1010 Wien, Concordiaplatz 2), stehen Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Stadt sowie Unit F- für Fragen zur Verfügung.
Rückfragehinweis:
Mag. Olga Okunev
BMUKK, Abt.V/1
T: +43 1 53120 6812
e-mail: olga.okunev@bmukk.gv.at
Dr. Renate Rapf
Mediensprecherin
Büro des Stadtrates für Kultur
und Wissenschaft
T: 4000-81175
e-mail:
renate.rapf@wien.gv.at
Um die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung dieser Bücher zu sichern, vergibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unter dem Titel „Verlagsförderung 2013“ Subventionen an österreichische Verlage.
Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert). Verlagsprogramme mit Büchern österreichischer Autoren oder Übersetzer sowie mit österreichischen Themen haben bei der Förderung Vorrang.
Die Förderung erfolgt in drei Tranchen, und zwar für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Verlage, die sich um die Förderung bewerben, sollen bereits drei Jahre lang in diesen Sparten publiziert haben.
Frühjahrsprogramm 2013
Für die Förderung des Frühjahrsprogramms 2013 sind bis 18. Jänner 2013 folgende Unterlagen vorzulegen:
Postfertig verpackt in siebenfacher Ausfertigung und mit dem Vermerk „Programm“ versehen:
Postfertig verpackt in zweifacher Ausfertigung und mit dem Vermerk „Kalkulation“ versehen:
Zusätzlich ist das Formular Förderungsansuchen (pdf, 482 KB) auszufüllen und der Einreichung in einfacher Ausfertigung beizulegen.
Herbstprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2013
Für die Förderung des Herbstprogramms und der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2013 sind bis 17. Mai 2013 folgende Unterlagen vorzulegen:
Postfertig verpackt in siebenfacher Ausfertigung und mit dem Vermerk „Programm“ versehen:
Postfertig verpackt in zweifacher Ausfertigung und mit dem Vermerk „Kalkulation“ versehen:
Zusätzlich ist das Formular Förderungsansuchen (pdf, 482 KB) auszufüllen und der Einreichung in einfacher Ausfertigung beizulegen.
Alle für die Einreichung notwendigen Formblätter finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur www.bmukk.gv.at. Die angegebenen Unterlagen sind fristgerecht der Abteilung V/5 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, zu übermitteln. Es gilt der Poststempel. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Rückfragen unter 01/53120-6850.
Geändert am 17.05.2013